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Genealogie
... man sagt auch Ahnenforschung dazu ...
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Herkunft des Namens BAAR:
Der (Familien-)Name Baar stammt ursprünglich aus dem Mittelhochdeutschen1
und leitet sich von dem Übernamen "Bar" ab, der die Bedeutung des Tieres "Bär" hat.
Erstmals urkundlich erwähnt wurden die Namen Hugo Bare (oder Bere) um 1204 und de
Bare um 1288. Ein Ritter Friedrich von Baar (*1272 - †1307) kämpfte am 05. Juni 1288 in der
Schlacht von Worringen bei Köln auf der Seite der unterlegenen Streitparteien unter dem Erzbischof
Siegfried von Köln, den Grafen Rainald von Geldern und Adolf von Nassau. Er überlebte die Schlacht.
Sie war die letzte große und mit Abstand blutigste Schlacht des Mittelalters. Sie dauerte von ungefähr 11 Uhr
vormittags bis gegen 17 Uhr nachmittags und es waren ca. 10.000 Kämpfer daran beteiligt. Heutige Schätzungen
gehen davon aus, daß im Laufe des Tages rund 1.100 Tote und später 700 weitere, die an ihren Verletzugen starben,
zu beklagen waren. Die siegreichen Gegner waren Herzog Johann I. von Brabant, Graf Adolf von Berg
2 und die Kölner Bürgerschaft. Als Folge der Schlacht von
Worringen erhielt das rheinabwärts gelegene Düsseldorf am 14. August 1288 aus den Händen von Graf Adolf von
Berg die Stadtrechte und wurde zur Residenzstadt der bergischen Grafen.
Im Althochdeutschen3 hat das Wort bar als Adjektiv
die Bedeutung "leer" und "ohne" mit den Synonymen "bloß", "nackt", "unbedeckt" und "frei von". Der Duden
vergibt auch die Bedeutungen "rein" und "pur".
Als Adjektivsuffix –bar läßt sich die Bedeutung mit => "können" umschreiben, z.B.: heil-bar =>
jemand "kann" geheilt werden. Auch hier gibt es eine Verbindung zum Althochdeutschen "ba-ri" oder "bäri",
das zum Verb "beran" => "tragen" bzw. "fähig zu tragen" gehört (vgl. auch "Bahre" und "gebären").
Ursprünglich war das Suffix nur mit Substantiven zu finden, was man an einem Beispiel verdeutlichen
kann: Nimmt man das Substantiv "Frucht" und hängt das Suffix "-bar" daran, so erhält man das Adjektiv /
Adverb "frucht-bar", was man auch mit "Frucht tragend" umschreiben kann. Ein weiteres Beispiel: Etwas ist
"brenn-bar" => sozusagen einen "Brand tragend". Kann, muß aber nicht sein ...
Im Aramäischen hat bar die Bedeutung von "Sohn".
Fussnoten:
1 Der Begriff mittelhochdeutsch bezeichnet eine alte
Sprachstufe der deutschen Sprache, dazu gehören alle hochdeutschen Varianten zwischen den Jahren
1050 und 1350 n. Chr. (das entspricht ungefähr dem Hochmittelalter, s.u.
Epochen). Im engeren Sinn ist Mittelhochdeutsch die Sprache der höfischen Literatur zur Zeit der
Staufer. Vorgänger war die althochdeutsche Sprache (s.2),
Nachfolger die frühneuhochdeutsche Sprache (vergl. Wikipedia Stichwort: "Mittelhochdeutsch").
2 Das Geschlecht derer von Berg war Namensgeber des
"Bergischen Landes". Namensgeber des Geschlechts derer von Berg war - so wird vermutet - ein kleiner
künstlich angelegter Hügel innerhalb des Stammsitzes der Burganlage "Berge" in der Nähe des heutigen Ortes
Altenberg - und wohl nicht die "bergige" Landschaft des Bergischen Landes.
Von der einstigen Burg Berge existieren heute nur noch einige im Wald liegende Mauerreste, die als
Bodendenkmal geschützt sind.
3 Der Begriff althochdeutsch bezeichnet die älteste
schriftlich bezeugte Form der hochdeutschen Sprache in der Zeit etwa von 750 bis 1050 n. Chr.
Der Begriff "Baar" ist mehrfach besetzt und kann |
Wappen zum |
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Orte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, |
Baar im Landkreis Mayen-Koblenz in der Eifel Nähe Nürburgring, westlich Koblenz / Rheinland Pfalz. |
www.vordereifel.eu (Verbandsgemeinde Vordereifel); PLZ: 56729 mit den Orten Ober- und Niederbaar östlich des Nürburgringes; bis etwa zum Jahr 1800 "Bahr" geschrieben. | ||||
Baar an der "Kleinen Paar"4 im Landkreis Aichach-
Friedberg in Schwaben nördlich Augsburg / Bayern und westlich des Ortes Pöttmes. |
www.baar-schwaben.de PLZ: 86674 | |||||
Baar-Ebenhausen an der Paar4 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm südlich Ingolstadt / Bayern. |
www.baar-ebenhausen.de PLZ: 85107; der Dorfname lautete in den Jahren 1373 und 1395 noch "Paar". |
|||||
Ehemals: Baar-Düttingdorf (heute: Bardüttingdorf, Ortsteil von Spenge) im Kreis Herford / NRW. |
www.spenge.de PLZ: 32139 | |||||
Paar an der Paar östlich Friedberg bei Augsburg (s.u. Gewässer). | www.friedberg.de PLZ: 86316 | |||||
Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, |
Baar im Kanton Zug südlich Zürich / Schweiz; 3 km nördlich Zug am Zuger See. |
www.baar.ch PLZ: 6340 | ||||
Baar im Kanton Wallis, Bezirk Sion, Ortsteil von Veysonnaz südöstlich Lausanne / Schweiz; südlich des Flughafens von Sion. |
www.veysonnaz.ch PLZ: 1993 | |||||
Gemeinde Baarn in der Provinz Utrecht südöstlich Amsterdam / Niederlande; östlich Hilversum. |
www.baarn.nl | |||||
Bar-le-Duc in der Region Lothringen 60 km westlich von Nancy und 50 km süd-südöstlich von Verdun im Nordosten Frankreichs. Der Ort hat ca. 16.000 Einwohner. | www.barleduc.fr | |||||
Bannerherrlichkeit Baar und Lathum (1212 - 1735) westlich des heutigen Arnheims / Niederlande am rechten Ufer der Ijssel zwischen dem heutigen Westervoort und Lathum gelegen. | Bild zum Vergrößern bitte anklicken ! | |||||
(Verwaltungs-)Kreise, | Schwarzwald-Baar-Kreis (s.u. Landschaften.) |
www.lrasbk.de (lrasbk = Land-Rats-Amt Schwarzwald-Baar-Kreis) |
||||
Landschaften und Gewässer, |
Die Baar, Hochebene im Südwesten Baden-Württembergs mit den Städten Donaueschingen und Villingen- Schwenningen im Schwarzwald-Baar-Kreis. |
Quellgebiet von Donau bzw. Brigach und Breg und Neckar. | ||||
Der Baarbach, 17 km langer linker Nebenfluß der Ruhr. | Quelle als "Lägerbach" südlich Iserlohn / NRW bei Kesbern, ab Iserlohn als "Baarbach". Mündung bei Hennen in die Ruhr. | |||||
Auf der Baar, 615 m oder 618 m (je nach Literatur) hoher Berg im Westerwald. | Gelegen bei Driedorf im Lahn-Dill-Kreis / Hessen, Regierungsbezirk Gießen zwischen Waldaubach und Heisterberg. | |||||
Das Herzogtum Bar (seit 1354; französisch: Duché de Bar). | Historisches Territorium am Oberlauf der Maas in Lothringen im heutigen Frankreich mit dem Ort Bar-le-Duc (s.o. Orte). | |||||
Die Paar ist ein 134 km langer Fluß in Bayern. Sie fließt durch Baar-Ebenhausen, s.o. | Die Quelle ist in Kaltenberg nordöstlich von Landsberg am Lech und sie mündet östlich von Ingolstadt in die Donau. | |||||
Die Kleine Paar ist ein 26,5 km langer Fluß in Bayern. Sie fließt durch Baar-Schwaben, s.o. | Die Quelle ist in Osterzhausen am Fuß des Posteigs und sie mündet westlich von Neuburg an der Donau in die Friedberger Ach, bevor diese selbst 300 m weiter in die Donau mündet. Die Paar verläuft auf einer kurzen Strecke ca. 20 km östlich der Kleinen Paar und hat mit dieser keine Verbindung. | |||||
Berufe, | Baar: Ein Matrose, der ausschließlich Handwerker auf einem Schiff war. | |||||
Baar: Ein Matrose, der den Äquator noch nicht passiert hat. | ||||||
Baar: (spr. ba-ar), ein noch unerfahrener Matrose, Handlanger. | ||||||
Firmennamen, |
Brauerei Baar AG in Baar im Kanton Zug / Schweiz. |
www.brauereibaar.ch gegründet: 1862; gebraut wird "Baarer Bier"; (Firmenname abgeleitet vom Ort). |
||||
und letztendlich Familiennamen |
B a a r | |||||
Weitere verwandte Familiennamen: | Baare, Carl Ludwig; genannt Louis Baare (*12. Juni 1821 in Minden; †16. Mai 1897 in Bochum), deutscher Kaufmann und Manager in der Montanindustrie. Sein letzter Wohnsitz war die noch heute existierende Villa Baare in Höntrop in Bochum-Wattenscheid. | |||||
beschreiben. | Alle Links s. Haftungshinweis |
Fussnote:
4 "para" bedeutet in Althochdeutsch "Blöße", "Waldblöße"
oder "abgetriebener Wald". Ein abgetriebener Wald ist eine Öde oder leere Fläche, z.B. durch Rodung
entstanden.
Der Name "Paar" könnte aber auch keltischen Ursprungs sein. Diese Annahme ist nahe liegend, denn
keltische Bezeichnungen haben sich vielfach meist in bayerischen Flussnamen erhalten, wie dieses bei
dem Fluss Paar der Fall sein soll. So könnte die Ortsbezeichnung vom entsprechenden Gewässer abgeleitet
worden sein, wovon auszugehen ist. Im 11. Jahrhundert hieß das heutige Baar-Ebenhausen noch "Parra",
danach "Parre" und "Parr", erst ab 1867 "Baar".
Die Paar entspringt in Kaltenberg (nordöstlich Landsberg am Lech und nordwestlich des Ammersees), fließt
bis in Höhe von Augsburg parallel zum Lech und macht dort am "Paardurchbruch" einen Knick nach Nordosten,
um über Aichach und Schrobenhausen östlich von Ingolstadt nach einer Länge von 134 km in die Donau zu
münden.
Ein Familienmitglied war während seiner Grundwehrdienstzeit (W15) mit mehreren Kameraden auf dem unteren
Lauf der Paar hinter Ingolstadt bis zur Mündung in die Donau mit dem Schlauchboot mittels Paddel unterwegs;
damals ohne zu wissen, was der Name "Paar" bedeutet. Von der Mündung ging es auf der Donau mit Motorkraft
weiter mit Zwischenstopp am Kloster Weltenburg kurz vor dem Donaudurchbruch bis Regensburg, von dort ging
es mit mehreren Fahrzeugen zurück zum Wasserübungsplatz Ingolstadt.
Die Kleine Paar entspringt südlich Osterzhausen auf dem Kommunalgebiet von Pöttmes und mündet westlich von
Neuburg an der Donau in die Friedberger Ach und diese dann 300 m weiter in die Donau.
Weitere Erklärungen:
Baar (Althochdeutsch: "para" oder "bara", s.o.) war die Bezeichnung für verschiedene Bezirke im
frühmittelalterlichen5
Alamannien6, nach denen die Landschaft Baar benannt wurde.
Bei einer Baar schien es sich ursprünglich um eine Bezeichnung für ein herrschaftliches Gebiet, ähnlich
wie den Gauen, gehandelt zu haben. Die Baar war eine - im Gegensatz zu den Gauen - so gut wie garnicht
basisdemokratisch organisierte politische Einheit, in denen der jeweilige, als Allierter die fränkische
Eroberung überstandene Lokalfürst oder Kleinkönig ohne das Gegengewicht eines mündigen Volkes autokratisch
regieren konnte. Grund war die geringe Anzahl von Männern unter Waffen und damit die Schwäche des Volkes,
sich gegen die Landesfürsten aufzulehnen.
Früher gab es zwei Baaren - die Westbaar (auch: Bertoldsbaar, identisch mit der Landschaft Baar) und
die Ostbaar.
Der Name para oder bara kam bereits im 8. Jahrhundert zur Zeit Karls des Großen vor, der Name
bezeichnete die Gegend der Westbaar, welche zum Bertoldischen Geschlecht (daher der Name Bertoldsbaar),
eines der angesehensten alemannischen Fürstenhäuser am Bodensee, gehörte.
Karl der Große war mit Hildegard verheiratet, eine Gräfin aus dem Geschlecht der Bertolds. Durch diese
Verbindung wurden ihre Besitzungen immer größer. Der Hauptsitz lag bei Villingen, in dessen Nähe die
heutzutage verfallene Baraburg, die Wohnstatt des alten Gaugrafen, lag. Später wurden die schon im 11.
Jahrhundert in dieser Gegend erschienen Grafen von Sulz mit dem Gebiet der Baar belehnt, Graf Hermann
von Sulz überließ 1282 die Grafschaft Baar König Rudolf I., welcher sie 1283 dem Grafen Heinrich von
Fürstenberg verlieh. Die fürstenbergische Landgrafschaft Baar zerfiel gegen Ende des 18. Jahrhunderts.
Fussnoten:
5 Das Frühmittelalter fällt in die Zeit von ca.
500 bis 1050 n. Chr. (vergl. Wikipedia Stichwort: "Baar (Geschichte)" und s.u. Epochen).
6 Die frühmittelalterlichen Siedlungs- und Herrschaftsgebiete
von Alamannien lagen im heutigen Baden-Württemberg und Elsass, in Bayerisch-Schwaben, der Deutschschweiz,
Liechtenstein und Vorarlberg (vergl. Wikipedia Stichwort: "Alamannen").
Weitere Fundstellen:
In der Eifel findet man den Ausdruck Baar oder Bahr oft für die Bezeichnung einer Hochfläche,
die unbebaut oder mit Baumbestand bewachsen ist. So gibt es z.B. die Ortschaft Bahrhaus bei Marmagen/Eifel
(Gemeinde im Landkreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen). Auch begegnet einem immer wieder die
Ortsbezeichnung ähnlich Baar oder Bahr oft auch vor Ortsnamen wie z.B. Barweiler (Ortsgemeinde im Landkreis
Ahrweiler in Rheinland-Pfalz) oder Urbar (Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz, alles
gelegen in der Eifel). Vermutlich kommt hier das aus dem Althochdeutschen stammende Wort "bar" (s.o.) mit
der Bedeutung "leer" und "ohne" zum Tragen.
Baare ist eine mundartliche Bezeichnung für ein großes Gefäß (getöpfertes Steinzeug, überwiegend Ende
des 16. Jahrhunderts), das in früheren Zeiten meistens zur Aufnahme von Wintergemüse diente, aber auch für
andere Zwecke genutzt wurde. Funde aus Langerwehe (zwischen Düren, Eschweiler und Jülich am Nordrand der
Eifel) belegen die Existenz dieser bis zu 60 cm hohen Gefäße.
Bei den Begriffen Baarer, Barer und Scepsbarer handelt es sich um alte
Berufsbezeichnungen aus der Seefahrt. Sie stehen je nach Zusammenhang für "Schiffsbohrer" und
"Zimmermann".
Die niederdeutsche Bezeichnung Baas steht für die Begriffe Brotherr, Vermittler, Prinzipal; Meister,
insbesondere jedes zum Seewesen gehörigen Handwerks, z. B. ein Zimmerbaas war ein Schiffszimmermeister;
ein Heuerbaas ein Mann, zumeist Seeinvalide, der, vom Kapitän beauftragt, die Mannschaft für ein Schiff
gegen Gebühr zusammenstellte. Der Schlafbaas vermittelte Schlafstellen an Land
Der Begriff Baas hat nachweislich nichts mit dem Familiennamen Baar gemein, es handelt sich nur um eine
Namensähnlichkeit.
Die Aussprache der Familiennamen variiert und kann die Namen Bar, Bahr, Baaren, Baren, Baher, Barr, Behr
und weitere umfassen. Die Variationen sind bedingt u.a. durch die begrenzte Zahl der mittelalterlichen
Schreiber, die zum einen nach dem Hörensagen und zum anderen ohne Rechtschreibregeln arbeiteten. Auch durch
den Lauf der Jahrhunderte ergaben sich Änderungen. Bei den Schreibern handelte es sich oft um den Pfarrer und
den Dorfschulzen und je nach deren Bildung und Hörfähigkeit schrieben sie die Namen so nieder, wie sie sie
phonetisch hörten. Hinzu kam, wenn der Name in der lokalen Umgangssprache (z.B. regionaler Dialekt)
gesprochen wurde, war die Gefahr der Entstehung von Namensvarianten noch höher. War die Namensvariante dann
einmal behördlich festgeschrieben, wurde der neue Name auch weitergeführt.
Der Familienname Baar erschien erstmals in Urkunden des Mittelalters als Name einer adeligen Familie, die
für eine große wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Westphalen (s.u. "Wappen
der Familie Baar)" stand.
Epochen:
Der Versuch einer Einteilung ...
Epoche: | Unter-Epoche / Erklärung: | Zeitraum: | Sprache: |
Antike: |
Antike Spätantike |
ca. 1200 v. Chr. bis ca. bis 500 n. Chr. |
|
Mittelalter: |
Frühmittelalter Hochmittelalter Spätmittelalter |
ca. 500 bis 1050 n. Chr. ca. 1050 und 1350 n. Chr. ca. 1250 bis 1500 n. Chr. |
Althochdeutsche Sprache Mittelhochdeutsche Sprache Frühneuhochdeutsche Sprache |
Neuzeit: | Zeitalter der Entdeckungen: Erfindung des Buchdrucks (ca. 1450), Entdeckung Amerikas (1492), Beginn der Reformation von Martin Luther (1517) | ca. 1500 bis 1600 | |
Zeitalter der Glaubenskriege - Ära des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648) | ca. 1600 bis 1750 | ||
Zeitalter der Aufklärung (s.u.) | ca. 1750 bis 1790 | ||
Zeitalter der industriellen Revolution | ca. 1790 bis 1900 | ||
Modernes Zeitalter | ca. 1900 bis heute |
Verschiedene weitere Epochenrichtungen: | ||||||||||
Kunstgeschichte: | Malerei, Musik und Literatur: | Philosophie: | Politik: | |||||||
Renaissance, Übergangsepoche zur frühen Neuzeit: | ca. 1400 bis 1600 | |||||||||
Barock | s.u. | |||||||||
Frühbarock Hochbarock Spätbarock oder Rokoko |
ca. 1575 bis 1650 ca. 1650 bis 1720 ca. 1720 bis 1770 |
Romantik | s.u. | Aufklärung | s.u. |
Absolutismus, auch: Absolute Monarchie Kennzeichen: Nichtexistenz einer Verfassung, Regierung ohne (fremd-)gesetzliche Grundlage; die Herrscher vereinnahmten einen durch göttlichen Auftrag legitimierten Herrschaftsanspruch |
ca. 1500 bis 1790 | |||
Klassizismus; der Biedermeier ist eine Form des Klassizismus |
ca. 1770 bis 1840 |
Frühromantik Hochromantik Spätromantik |
ca. 1770 bis 1804 ca. 1804 bis 1815 ca. 1815 bis 1845 (Malerei bis 1900; Musik bis 1910) |
Frühaufklärung Aufklärung Spätaufklärung |
ca. 1770 bis ca. 1789 (Französische Revolution) |
Konstitutionalismus Wende vom Absolutismus hin zur Volkssouveränität; Kennzeichen: Existenz einer Verfassung |
ca. 1770 bis 1918 | |||
Historismus | ca. 1840 bis 1895 | |||||||||
Jugendstil | ca. 1895 bis 1915 | |||||||||
Moderne Kunst | ca. 1915 bis heute | Demokratie (griech.: Volksherrschaft) | ca. 1900 bis heute |
Begriffsbestimmungen:
Unter dem Begriff "Genealogie" (die "Lehre von den auf Verwandtschaft beruhenden Beziehungen")
versteht man die Familiengeschichtsforschung - oder einfacher - die Ahnenforschung. Der Begriff
leitet sich aus dem Altgriechischen Wort "genea" für "Familie" und "logos" für "Lehre" ab. Bei den Ahnen
handelt es sich um die Eltern, Groß- oder Voreltern und Urgroßeltern usw. einer Person.
Erklärung: Bei einer ?-Liste ist immer die Rede von einer Aufstellung in Listenform; bei einer
?-Tafel ist immer eine grafische Darstellung gemeint.
Von einer bestimmten Person ausgehend, werden die Generationen vor der Person erforscht - die Vorfahren -
und in einer Vorfahrentafel (oder Vorfahrenliste) dargestellt, wobei die Vorfahrentafel dem
Aussehen eines Stamm-BAUMES noch am nächsten kommt.
(Vorfahrentafel, prinzipielles Aussehen; roter Punkt: Proband oder
eigene Person)
Die nachfolgenden Generationen - die Nachkommen - werden in einer Nachkommentafel (oder
Nachkommenliste) dargestellt.
(Nachfahrentafel)
Werden beide Tafel miteiander kombiniert, spricht man von einer Sanduhrtafel, auch bezeichnet als
Sippschaftstafel oder Gesamttafel.
(Sanduhrtafel, Sippschaftstafel, Gesamttafel)
Eine Stammtafel oder Stammliste (s.u.) stellt nur einen Ausschnitt
aus der Nachfahrentafel dar und besteht nur aus den Nachkommen (und deren Ehepartnern), die denselben
Familiennachnamen besitzen.
Ein Spezialfall der Stammtafeln sind Affinitätstafeln oder -listen, die über die
Blutsverwandtschaft hinausgehend auch angeheiratete Personen und deren Familien in die Darstellungsweise
aufnehmen. Die Verwandtschaftsverhältnisse hier beruhen sowohl auf einer genetischen Verwandtschaft als
auch auf einer nicht genetischen Verwandtschaft (= "Anheiratung"). Durch die angeheirateten Personen und
deren Familien bedingt ist eine höhere Anzahl von Personen in dieser Liste aufgeführt; s.u.
Affinitätstafel. Da diese Übersichten dadurch i.d.R. unübersichtlich
sind, beschränkt man sich auf einen Ausschnitt und stellt nur einen kleineren Teil dar.
Das Gegenteil, eine Konsanguinitätstafel oder -liste (die Bezeichnung stammt aus dem Medizinischen)
liegt dann vor, wenn in der Darstellungsweise nur Blutsverwandte in diese Liste aufgenommen werden.
Blutsverwandtschaft ist eine Verwandtschaft durch Abstammung oder eine genetische Verwandtschaft.
Konsanguinitätstafeln stellen, ausgehend von dem Probanden, dessen Vorfahren und die Nachfahren dieser
Vorfahren dar. Da auch diese Übersichten unübersichtlich sein können, beschränkt man sich auch hier auf einen
Ausschnitt. Eine Konsanguinitätstafel wird manchmal auch als Verwandschaftstafel bezeichnet.
Eine Stammlinie oder Stammreihe (s.u.) liegt dann vor, wenn in
dieser Linie nur Väter und Söhne aufgeführt werden. Aufsteigend verläuft diese männliche Linie über den
Vater, dessen Vater (Großvater), wiederum dessen Vater (Urgroßvater), wiederum dessen Vater (Ururgroßvater)
usw. zurück bis zu einem sog. "Stammvater", dem frühesten männlichen Vorfahren, der belegbar ist. Mit der
Stammlinie wird üblicherweise auch der Nachname vererbt.
Eine Theorie besagt, daß in der Archäogenetik, der archäologische Vererbungslehre, ein menschlicher
Stammvater errechnet wurde, der als urzeitlich frühester Stammvater mit allen heute lebenden Männern durch
die Stammlinie seiner Nachkommen biologisch verwandt sein soll. Dieser Stammvater soll vor ca. 75.000
Jahren (± 15.000 Jahre) in Afrika gelebt haben.
Eine weitere Theorie, aufgestellt von Bryan Sykes, Professor für Humangenetik an der Universität Oxford,
besagt, daß alle heute lebenden Menschen von einer Frau abstammen sollen. Er entdeckte Übereinstimmungen
der DNS (DesoxyriboNukleinSäure, engl.: DNA) in den Mitochondrien der Menschen.
Mitochondrien werden nur über die Mutter vererbt, deshalb würden nach den Erkenntnissen von Bryan Sykes
die DNS-Sequenzen aller menschlicher Mitochondrien, die heute auf der Welt existieren, von der
Mitochondrien-DNS einer einzigen Frau, ebenfalls aus Afrika, abstammen ...
Die Erbinformationen in den Mitochondrien dieser Urmutter, die vor etwa 200.000 Jahren gelebt haben soll,
spaltete sich im Laufe der Evolution durch Mutationen in 33 weitere Urmütter auf, alles Töchter der einen
Urmutter. Für Europa hat Bryan Sykes 7 Urmütter bestimmt, diese Frauen wiederum sollen die Urmütter für
bis zu 99 Prozent aller Europäer sein, wie man anhand der Mitochondrien beweisen könne.
Stammtafel Jacob Baar:
Stammtafel des Urvaters Baar und seiner Nachkommen
(Die Übersicht läßt sich aus Datenschutzgründen nicht vergrößern)
Bei dieser sog. Stammtafel handelt es sich nicht um eine reine Stammtafel, da auch Personen mit anderen
Nachnamen als Baar vertreten sind; es handelt sich u.a. um die Familiennamen Beneke, Bloch, Brand, Brucker,
Bühring, Eising, Hartkopf, Hauke, Krohn, Peters und andere.
Jacob Baar ist Angehöriger der 3. Generation (Stammlinie, s.u.) und mit einer der
ältesten Namensträger, der belegbar ist. Zwar sind seine Lebensdaten nicht bekannt und können nur geschätzt
werden, aber sein Name findet sich in der Mühlenliste (s.u.) wieder.
Stammlinie (bzw. -liste):
von Jacob Baar (ca. *1690, "Stammvater") zu Wolfgang + Thorsten Baar:
Generation: | Name: |
* Geburtsdatum - † Sterbedatum: |
Alter: | Geburtsort: | Beruf: | Verheiratet mit: | Alter: | Bemerkungen: |
1. Generation | Urvater | um *1615 ? - † ? | ? | Parpart ? | Bauer ? | ? | ? |
Spekulation, keine Aufzeichnungen vorhanden ! ca. *1615: vermutetes Geburtsdatum, ausgehend vom vermuteten Geburtsdatum von Sohn Andreas Bahre (ca. *1640) |
2. Generation | Andreas Bahre | um *1640 ? - † ? | ? | Parpart ? | Bauer ? | ? | ? | ca. *1640: vermutetes Geburtsdatum, ausgehend vom vermuteten Geburtsdatum von Sohn von Andreas Bahre (ca. *1665); Die Bewohner des Ruegenwalder Amtes im Jahre 1663 - Familiengeschichtliche Mitteilungen |
3. Generation | Sohn von Andreas Bahre | um *1665 ? - † ? | ? | Parpart ? | Bauer ? | ? | ? |
Spekulation, keine Aufzeichnungen vorhanden ! ca. *1665: vermutetes Geburtsdatum, ausgehend vom vermuteten Geburtsdatum von Sohn Jacob (ca. *1690); |
4. Generation | Jacob Baar (auch: Bahr) | (ca. *1690 - †1742-17488 | bis 58 Jahre | mit Sicherheit7 Parpart ?, Kreis Schlawe, Pommern | Bauer | ??? | ca. *1690: vermutetes Geburtsdatum, ausgehend vom vermuteten Geburtsdatum von Sohn Peter (ca. *1715); Sterbezeitraum lt. Mühlenliste8 | |
5. Generation | Peter Baar | (ca. *1715 - †1775-17878 | bis 72 Jahre | mit Sicherheit7 Parpart ?, Kreis Schlawe, Pommern | Bauer | Heirat vielleicht mit Ursula Parparth (* vor 1741) ??? |
ca. *1715: vermutetes Geburtsdatum, ausgehend vom Geburtsdatum von Sohn Christian (*1740); Sterbezeitraum lt. Mühlenliste8 | |
6. Generation | Christian Baar | *1740 - †1815 | 75 Jahre | Parpart, Kreis Schlawe, Pommern | Bauer | Christine Kusserow (*1747 - †1823) |
76 Jahre | . |
7. Generation | Peter Baar | *1775 - †1865 | 90 Jahre | Parpart, Kreis Schlawe, Pommern | Bauer | Anna Witt (*1782 - †1850) |
67 Jahre | . |
8. Generation | Christian Bahr | *1813 - †1895 | 81 Jahre | Parpart, Kreis Schlawe, Pommern | ??? |
Charlotta Kusserow (*1821 - †1896) s. Kapitel Alte Photographie |
75 Jahre | Bahr: Schreibfehler des Pfarrers9 ? |
9. Generation |
August Baar Zeichnung (verm. vor 1885) |
*1848 - †1885 | 36 Jahre | Neu-Parpart, Kreis Schlawe, Pommern | Soldat im Krieg 1870/71; Vollziehungsbeamter; Grenzaufseher |
Louise Meißner (*1854 - †1927) Zeichnung (verm. vor 1885) |
72 Jahre | Todesursache August Baar: Lungenschwindsucht, heute: Tuberkulose (Tbc) |
10. Generation |
Hermann Baar Bild (zwischen 1912 und 1915) |
*1879 - †1965 | 86 Jahre | Posen, Preußen | Berufsoffizier; Soldat im I. WK 1914-18 und II. WK 1939-45 |
Elfriede Günzel (*1887 - †1965) Bild (ca. 1960 ???) |
77 Jahre | Tagebuch von 1879 bis 1893 bei Wolfgang Baar unter www.w-baar.de und dort unter => "Familie" |
11. Generation |
Alfred Baar Bild (2001) |
*1919 - †2002 | 82 Jahre | Tungendorf bei Neumünster / Schleswig-Holstein | Dipl.-Ing. Maschinenbau | Sigrid Elend (*1928 - †2016) |
88 Jahre | Todesursache Alfred Baar: Alzheimer |
12. Generation | Wolfgang Baar | *1955 - | Oberhausen / NRW | Bürokaufmann, Geograph + Reiseverkehrskaufmann | Ulrike T. (*1960 -); Ehe geschieden |
|||
Thorsten Baar | *1962 - | Oberhausen / NRW | Dipl.-Ing. Maschinenbau | |||||
13. Generation | ? | ? | ? | ? | ? | ? | ? | ? |
Fussnoten:
7 Mit Sicherheit deshalb, weil die ländliche Bevölkerung zur
damaligen Zeit bedeutend seßhafter und nicht annähernd so unbeständiger Natur wie die Stadtbevölkerung war.
So kann man das Auftreten eines Familiennamens in einem bestimmten Dorf z.B. im Jahre 1740 als Ausgangspunkt
für weitere Forschungen im Jahr 1690 machen. Die Landbevölkerung war damals (neudeutsch:) standorttreu und
"an die Scholle gebunden".
8 Mühlenliste, Quelle: S. H., Berlin.
9 Seit dem 1. Oktober 1874 gibt es im Königreich Preußen und
seit dem 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches Standesämter. Es ist - auch heute noch - ein
auf Gemeindeebene organisiertes Amt, d.h. alle kreisfreien und kreisgebundenen Städte unterhalten eigenständige
Standesämter. Standesämter sind Ämter zur Durchführung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben,
besonders zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und ähnlichen
Aufgaben.
Vor dem Jahr 1874 bzw. 1876 wurden die Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle)
ausschließlich in von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Die Kirchenregister wurden
im Laufe der Zeit, trotzdem sie von den Kirchen geführt wurden, auch zu allgemein öffentlichen und staatlichen
Zwecken verwendet. Daraus resultierte, dass der preussische Staat auf die Führung dieser Kirchenregister
Einfluss nahm und deshalb 1874 bzw. 1876 die Kirchenregister aus der kirchlichen Verwaltung herauslöste und
der Aufsicht durch staatliche Verwaltungsbehörden unterstellte - die Standesämter entstanden.
Das Dorf Parpart:
Parpart ist der deutsche Name dreier Ortschaften in der heutigen Woiwodschaft10 Westpommern in Polen.
|
In diesem Kontext ist nur die | blau | unterlegte Ortschaft von Bedeutung. |
Jahreszahl: | Anzahl der Bewohner: | Quelle: | ||
1736 | 83 | Mühlenliste | ||
1742 | 73 | Mühlenliste | ||
1748 | 104 | Mühlenliste | ||
1757 | 135 | Mühlenliste | ||
1770 | 127 | Mühlenliste | ||
1775 | 127 | Mühlenliste | ||
1787 | 154 | Mühlenliste | ||
1795 | 148 | Mühlenliste | ||
1803 | 157 | Mühlenliste | ||
1818 | 164 | Wikipedia | ||
1885 | 508 | Wikipedia | ||
1933 | 482 | ? | ||
1939 | 443 | Wikipedia |
Fussnoten:
10 Die Woiwodschaft (oder auch: Wojewodschaft) ist ein
polnischer Verwaltungsbezirk (es gibt 16 in Polen), die nächstkleinere Verwaltungseinheit ist der Powiat
(deutsche Entsprechung: der Landkreis); man unterscheidet in Polen zwischen Landkreisen ((powiat ziemski;
Anzahl: 314) und Stadtkreisen (powiat grodzki; Anzahl: 65; alle Zahlen Stand 1999). Die nächsthöhere
Verwaltungseinheit zur Woiwodschaft ist der Staat Polen. Der Name Woiwodschaft läßt sich von Woiwode ableiten
(deut.: Herzog), eine Woiwodschaft entspricht somit historisch einem Herzogtum.
Im Norden wird die Woiwodschaft Westpommern von der Ostsee begrenzt, östlich liegt die Woiwodschaft Pommern,
südöstlich die Woiwodschaft Großpolen, südlich die Woiwodschaft Lebus und westlich erstreckt sich die
Landesgrenze zur Bundesrepublik Deutschland mit den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
11 Die Säkularisation bezeichnet ursprünglich die
staatliche Einziehung oder Nutzung kirchlicher Besitztümer von Land und/oder Vermögen. Im engeren Sinne
versteht man unter Säkularisation die Enteignung kirchlicher Institutionen und die Verstaatlichung ihres
Besitzes sowie die Einziehung der geistlichen Fürstentümer und Herrschaften des Heiligen Römischen Reiches
Deutscher Nation durch größere Staaten zur Zeit Napoleons. Es lassen sich zwei Arten von Säkularisation
unterscheiden: Einmal die Einziehung und Aufhebung von Kirchengütern und zum Anderen die Annektierung
geistlicher Herrschaften.
Vergl. auch: Wikipedia Stichwort: "Paproty".
Mühlenlisten:
Die Mühlenlisten (auch "Mühlenconsignationen" oder "Mahllisten" genannt) für das Dorf Parpart, Kreis
Schlawe, Pommern wurden in den Jahren 1736 bis 1803 aufgestellt. Sie wurden im Schnitt ca. alle 8 Jahre
aktualisiert. Es herrschte Mühlenzwang, alle Haushalte aus einem Dorf mussten ihr Getreide zum Mahlen an
eine bestimmte Mühle liefern. Diese Mühlen wurden "Zwang-" oder "Bannmühlen" genannt. Dadurch sollte
eine gleichmäßigere Auslastung aller Mühlen sichergestellt werden. Die Mühlenlisten wurden angefertigt,
um einerseits die Abgaben des Müllers und die Abgaben der Haushalte, die Mahlgebühren, zu errechnen und
um andererseits die erwähnte Auslastung der Mühlen zu garantieren. Stieg die Auslastung einer Mühle über
die Maßen an, wurde die Belastung auf andere Mühlen verteilt oder eine weitere Mühle erbaut.
Der preußische König Friedrich-Wilhelm I. (*1688 - †1740; bekannt als "Soldatenkönig"; regierte 1713 -
1740) hatte 1721 in Preußen den Mühlenzwang eingeführt. Der jeweils amtierende König nahm das Recht für
sich in Anspruch, die Mühlen durch den Staat betreiben zu lassen. Entweder wurden die Mühlen in eigener
Regie bewirtschaftet oder an Müller verpachtet. Der Mühlenzwang wurde durch die Stein-Hardenbergschen
Reformen im Jahr 1810 wieder abgeschafft. Einher ging der Sieg Napoleons über die Preußen und die
Einführung der Gewerbefreiheit durch Napoleon.
Beim Mahlen des Getreides kam es auf die Anzahl der Personen in einem Haushalt an. Die Mühlenlisten
enthalten alle Haushalte eines Dorfes mit ihren Bewohnern aufgeführt: Wirte, Gesinde, Einwohner und
Alte. Von den Mahlgebühren waren Kinder unter 10 Jahren, alte Leute über 60 Jahre und aktive Soldaten
ausgenommen.
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Auszug aus den Parpart'schen Mühlenlisten aus dem Jahr 1742
Bild zum Vergrößern bitte anklicken ! (© by TB)
Zusammenfassung der Parpart'schen Mühlenlisten von 1736 bis 1803 der Familie Baar
Prästationstabellen:
Die Mühlenlisten waren den Praestations-Tabellen12
(PT) beigeheftet. Erstmalig wurden die PT in den Jahren 1722 / 23 im Zuge des Aufbaus der
Domänenamtsverwaltung13 - veranlasst durch König Friedrich
Wilhelm I. - aufgestellt und zuerst alle sechs Jahre, ab 1786 in Abständen von ca. 12 Jahren aktualisiert
und der jeweils gültigen Rechtslage angepasst. Sie enthielten die laufenden Abgaben der landesherrlichen
abgabepflichtigen Bevölkerung an das Domänenamt. Abgabepflichtig war die besitzhabende ländliche
Bevölkerung; die Grundbesitzer wurden mit der Größe des Grundstückes und den zu leistenden zahlreichen
Einzelabgaben und Dienstleistungen aufgelistet. Es wurden lediglich Bauern, Handwerker und Eigenkätner
namentlich aufgeführt, nicht jedoch Verwalter, Landarbeiter und Müller. Nur selten wurden Schmiede
namentlich erwähnt. Verwalter, Müller, Schmiede, Schäfer und Waldhüter (Forstbeamte) waren Berufsgruppen,
die viel herumzogen und oftmals jedes Jahr den Ort wechselten.
Bauern und besitzende Bürger der Städte sowie Bewohner und Bauern adliger und geistlicher Territorien
wie z. B. Rittergüter wurden nicht erfasst, weil sie dem Domänenamt gegenüber keine Verpflichtungen
hatten. Für sie galt die "Blankenseesche Hufenclassification" (s.u.)
Seit dem Jahr 1783 wurden die PT umfangreicher, da sie auch Angaben aus den Grund- und Hypothekenakten
enthielten, die seitdem auf der Grundlage der "Allgemeinen Hypotheken-Ordnung für die gesamten
Königlichen Staaten" geführt wurden und Auskunft über z. B. den Erwerb eines Grundstückes gaben.
Landkontrakte wurden ausgehandelt und in Anwesenheit von zwei Landgeschworenen aufgesetzt, die vom
Gericht eingesetzt waren und den Grundbesitz bewerteten bzw. taxierten.
Bei jedem Erbpächter wurde durch den Actuarius14 ein
Gerichtsprotokoll zur Feststellung der Erbbesitzverhältnisse aufgenommen. Dabei wurden folgende
Kriterien festgehalten:
Namen der Grundbesitzer unter Vorlage der Kauf- oder Erbkontrakte. Diese Kontrakte wurden als beglaubigte Abschrift (als eine sog. "Copia vidimata") in den Akten geführt. |
||
Der Wert des Grundstücks (oftmals aufgrund des Versicherungswertes der Feuer-Societaet). | ||
Die Lage, Grenzen und Zubehör des Grundstücks unter Nennung der Nachbarn. | ||
Die Schulden und Verbindlichkeiten einschließlich Vormundschaften. |
Fussnoten:
12 Die Praestation ist lt. Duden (fem.; lateinisch:
"praestatio") ein veralteter Begriff für Abgabe, Leistung.
13 Die Domäne ist lt. Duden (fem.; französisch:
"domaine" = Gut in landesherrlichem Besitz; lateinisch: "dominium") ein Staatsgut oder
staatlicher Landbesitz. Das Domänenamt verwaltet diesen ursprünglich landesherrlichen Besitz.
Entstanden ist dieser Grundbesitz unter anderem durch die Konfiszierung von Kirchen- und Klosterbesitz
im Zuge der Reformation im 16. Jahrhundert.
14 Ein Actuarius war ein vom Gericht eingesetzter
Schreiber, ein sog. Gerichtsschreiber.
Es gibt Zahlen der durchschnittlichen Größe der Bauernhöfe in den einzelnen Dörfern. Die damals übliche
Maßeinheit war die Landhufe15, die 115 Preußischen
Morgen und nach heutiger Berechnung ca. 2.000 Quadratmeter entsprechen. Das Dorf Parpart gehörte
zum historischen Verwaltungsbezirk Abtei Rügenwalde; in Parpart besaßen der Freischulz 2 1/12 Landhufe
(ca. 4.200 m²) und der Bauer 1 2/3 Landhufe (ca. 3.400 m²) durchschnittlich an Grundbesitz (Quelle:
Adelheid von Livonius: Die Bevölkerung der Kreise Stolp, Schlawe und Rummelsburg kurz nach 1700. Aus:
Ostpommersche Heimat 1939, 1.-15. Fortsetzung, Folge Nr. 10-25, S. 13a).
Seit den Stein-Hardenberg'schen Agrarreformen16 des 19.
Jahrhunderts wurde die Erbpacht in den königlichen Amtsdörfern17
allmählich durch Kauf ersetzt und in Eigentum umgewandelt. Die Domänenämter wurden aufgelöst und nach
der Einrichtung der modernen Landkreise 1815 wurden in unregelmäßigen Abständen noch durch die Landkreise
bis etwa 1850 PT erstellt.
Fussnoten:
15 Die Hufe ist ein Begriff mit mehreren Bedeutungen,
so konnte ein (Bauern-)Hof mitsamt seinem Landbesitz gemeint sein, aber auch ein Eigentumsrecht oder die
Nutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum, die einem Dorfbewohner zustanden. Zu guter letzt konnte auch
die von einem Bauer bewirtschaftete Fläche in Form eines Flächenmaßes gemeint sein. Hufe war aber
nicht Hufe; sie war regional (z.B. in Schlawe oder Danzig) und zeitlich (18. oder 19. Jahrhundert)
unterschiedlich groß. Weitere Flächenmaße waren Haken, Häger und Rute. Die Landhufe war oftmals ein
Kennzeichen für die genossenschaftliche Bewirtschaftung mit Flurzwang; die Ritterhufe ein einem Ritter
gehörendes Gut einschließlich dem zugehörigen Land.
1869 wurde im Norddeutschen Bund (ein Bund der deutschen Staaten nördlich der Mainlinie einschließlich
Preußen) das metrische System eingeführt.
Damit galten folgende Umrechnungen:
1 Fuß = 12 Zoll = 0,31385 m |
1 Rute = 12 Fuß = 3,7662 m |
1 Quadratrute = 14,185 m² |
1 Morgen = 180 Quadratruten = 0,25532 ha |
1 Elle = 25 ½ Zoll = 0,66694 m |
Fussnote zur Fussnote:
18 Ein Vasall (keltisch: "gwas", lat. "vassus" =
Knecht) war eine Person, die sich freiwillig als Gefolgsmann in den Dienst einer anderen Person stellte
und sich dieser für militärische oder diplomatische Dienstleistungen und Aufgaben verpflichtete. Der
Vasall hatte eine bestimmte Anzahl an Soldaten zur Verfügung stellen, um damit den Dienstherrn in
dessen kriegerischem Handeln zu unterstützen. Die Dienstpflicht konnte aber auch aus Abgaben bestehen,
zum Beispiel aus Abgaben für die herrschaftlichen Kriegsdienste, oder aus ähnlichen Leistungen. Als
Gegenleistung erhielt der Vasall den militärischen Schutz seines Dienstherren.
Die Praestations-Tabelle von 1732 für das Dorf Parpart im historischen Verwaltungsbezirk "Abdey Rügenwalde"
sah wie folgt aus:
Freischulze19:
Rubow, Hans.
Bauern:
1. Kußerow, Jacob jun., 2. Wichmann, Michel, 3. Piper, Hans, 4. Schwartze, Hans, 5. Kußerow, Marten,
6. Kußerow, Peter, 7. Kußerow, Jacob sen., 8. Piper, Marten, 9. Parpart, Jacob, 10. Bahr, Jacob,
11. Mowe, Peter.
Büdner20:
Rubow, Bathel.
(Quelle: Adelheid von Livonius: Die Bevölkerung der Kreise Stolp, Schlawe und Rummelsburg kurz nach 1700.
Aus: Ostpommersche Heimat 1939, 1.-15. Fortsetzung, Folge Nr. 10-25, S. 10b)
Fussnoten:
19
Der Freischulze war damals der Dorfvorsteher.
20
In Norddeutschland insbesondere in Pommern, Mecklenburg und Brandenburg war ein Büdner ein
Dorfbewohner eines kleinen ländlichen Anwesens, einer Büdnerei. Dazu gehörte ein eigenes Haus, jedoch
nur wenig Land, eher ein großer Garten.
Blankenseesche Hufenclassification:
Die Hufenclassification von 1717 war ein zwischen 1717 und 1719 durchgeführtes Steuerkataster, das die
Grundlage der Besteuerung nach Grundbesitz in Hinterpommern (1717) und der Neumark (1718) sowie dem
Fürstentum Cammin (1719) bildete und den wirklichen Reinertrag des Bodens berücksichtigte. Die
"Blankenseesche Hufenclassification" galt nur für Herrendörfer (s.o.), sie galt nicht
für die Königlichen Amtsdörfer wie z.B. Parpart; sie wird deshalb hier nur der Vollständigkeit halber
erwähnt.
Bis zum Amtsantritt von König Friedrich Wilhelm I. (auch: Soldatenkönig; *14. August 1688 - †31. Mai
1740, Regierungszeit: 1713 - 1740) galt in Preußen als Grundlage der Besteuerung noch die "Pommersche
Hufenmatrikel" von 1628, die nur die Bodenfläche eines Bauernhofes zur Besteuerungsgrundlage nahm. Von
1618 bis 1648 tobte in Europa der Dreißigjährige Krieg, danach war alles zerstört. Zur Beseitigung der
umfangreichen Schäden sollten die von der Landbevölkerung zu tragenden Lasten (der Adel war steuerfrei
gestellt) gerechter verteilt werden. Darüberhinaus lag der Pommerschen Hufenmatrikel keine genaue
Vermessung zugrunde. 1684 hatte schon der Große Kurfürst, Friedrich Wilhelm von Brandenburg (*16.
Februar 1620 - †09. Mai 1688, Regierungszeit: 1640 - 1688) versucht, die Pommersche Hufenmatrikel mit
seiner "Lustrationsmatrikel" zu reformieren, was ihm aber nur halbherzig gelang.
Erst König Friedrich Wilhelm I. veranlaßte kurz nach seinem Amtsantritt, das Steuerkataster gründlich
zu überholen. Der Generalmajor Peter von Blankensee-Wulkow unterbreitete dem König Vorschläge,
die dieser annahm. Unter Vorsitz des Generalmajors bereiste eine "Classificationscommission" die Länder
und untersuchte die Dörfer und steuerpflichtigen Städte. Tag für Tag wurden dorfweise die Bauern,
Cossäten, Pfarrer und Rittergutsbesitzer, Verwalter und Büdner vor die Commission geladen, um Auskunft
zu geben. Darüberhinaus wurden 27 Fragen gestellt, um daraus eine neue und gerechtere Besteuerung
abzuleiten.
Hier geht es zum Fragenkatalog mit 27 Fragen ...
Das Herzogtum Pommern:
Geschichte:
Von den Römern stammen die ersten schriftlichen Zeugnisse über die Bewohner der südlichen Ostseeküste.
Der Schreiber Tacitus schrieb nieder, dass in diesem Gebiet südlich der Ostsee für ca. 1900 Jahre
ostgermanische Stämme gelebt haben sollen. Kenntnis darüber geben die Namen einiger Ostsee-Inseln heute
noch: Bornholm von den Burgundern, Gotland von den Goten und Rügen von den Rugiern.
Die Völkerwanderung begann mit dem Jahre 375 n. Chr. - die Ostgermanen verließen den Ostseeraum;
die Slawen, Verwandte der Ostgoten, siedelten daraufhin in die frei werdenden Gebiete um. Um 600 n.
Chr. war Mittel- und Osteuropa von Slawen besiedelt, die in losen Völkerschaften oder Stämmen lebten.
Zur Zeit Karls des Großen (* wahrscheinlich 2. April 747 oder 748 - †28. Januar 814) entstand der
Sammelname "Wenden" für die Völker im südlichen Ostseeraum.
Die Bewohner der Landschaften zwischen Weichsel und Oder wurden als Pomoranen bezeichnet, abgeleitet
von den slawischen Worten "po more" für "am Meer". Die Nachbarn im Südosten wurden dagegen Polani
genannt, die "Inlandsbewohner". Aus diesen beiden Bezeichnungen entwickelten sich dann die Namen
"Pommern" für die im Küstengebiet lebenden Pomoranen und "Polen" für die im Warthe-Netze-Gebiet
ansässigen Polanen.
Um 980 legten wahrscheinlich Wikinger den Handelsplatz Wollin am Stettiner Haff an. Bis zum
10. Jahrhundert hatte sich das Christentum im Osten in Polen durchgesetzt, lediglich die Völker im
Nordosten an der Ostsee hielten noch an ihren Naturgottheiten und heidnischen Bräuchen fest. Mit
Beginn der Missionsreisen des Bischofs Otto von Bamberg (*um 1060 - †30. Juni 1139), dem "Apostel
der Pommern", wurden auch diese christianisiert. Seine erste Reise erfolgte um 1124 bis 1225, die
zweite um 1228.
Im Jahre 1091 wird das Castrum Stettin als Burg und Handelsplatz erwähnt.
Zwischen 1102 und 1106 unternahm der polnische Herzog Boleslaw III. Schiefmund (*20. August
1085 - †28. Oktober 1138) Kriegszüge gegen das heidnisch-slawische Pommern, um es zu unterwerfen und zu
christianisieren; Stettin wird zwischen 1120 und 1122 von Herzog Boleslaw erobert. Seinen Nachfolgern
entglitt die polnische Oberhoheit über Pommern jedoch wieder und war um etwa 1138 beendet. Denn
ab Anfang des 12. Jahrhunderts schlossen sich die bis dahin in losen Verbänden lebenden Pomeranen
unter der Herrschaft des Fürsten Wartislaw I. (*um 1100 - †vor 1148) enger zusammen. Er erhielt
Pommern-Stettin als Vasall Polens.
Wartislaw I. gilt als Stammvater der Dynastie der Greifen und Begründer des pommerschen Herzogshauses,
ursprünglich ein slawisches Adelsgeschlecht. Das Greifengeschlecht stellte die Herzöge von Pommern bis in
das Jahr 1637. Danach gab es keine männlichen Nachkommen mehr.
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S.a. "Die regierenden Herrscher", ein Überblick über die wechselnden Herrscher in Polen, Pommern und
Preußen.
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Grund des Zusammenschlusses war der Druck durch die bedrängenden Dänen im Norden, die Brandenburger im
Süden und die Polen im Südosten. Durch die immer aggressiver werdenden Überfälle der umgebenden Nachbarn
übergab Herzog Bogislaw I. 1181 dem Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) Pommern als Lehen, um den
Schutz des deutschen Kaisers zu erlangen. Damit wurde Pommern (neben Brandenburg) als östlichster Teil
in das sog. Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation eingegliedert (der Zusatz "Deutsche Nation" (von
lat. Nationis Germanicæ) wurde erst seit dem späten 15. Jahrhundert verwendet).
Die Greifenherzöge gingen mit gutem Beispiel voran und schworen dem "Heidentum" ab. Sie gründeten die
ersten Klöster, weil Klöster eine gut gehende Wirtschaft versprachen. Wartislaw I. nahm 1124 das
Christentum an. 1140 gründete Papst Innozenz II. das Bistum Wollin, von 1153 bis
1178 wurden die Klöster Stolpe,Grobe und Kolbatz gegründet.
1168 eroberte der Dänenkönig Waldemar I. die Insel Rügen.
Die Greifen warben zur Kolonisierung ihrer Ländereien deutsche Bauern, Handwerker, Kaufleute, Missionare,
Ritter und Siedler an, um die wirtschaftliche Situation des Landes zu verbessern, so dass ab 1200
zunächst die westlich der Oder (in der heutigen Bundesrepublik) gelegenen Landesteile, später aber auch
die östlichen (heute zu Polen gehörend) zu einem Teil des deutschen Siedlungsgebietes wurden. Ca. 150.000
Menschen aus dem Westen stießen auf 100.000 ansässige Wenden. Die Produktion im Land wuchs und
Abgabenforderungen konnten erhöht werden. Kolonisierung und Missionierung gingen Hand in Hand. Die
Greifenherzöge und Bischöfe förderten die Städtegründungen, sie verliehen den Städten, in denen die
Handwerker und Kaufleute wohnten und arbeiteten, Stadtrechte. Die verbliebene slawische Bevölkerung
wurde im Laufe der Zeit (innerhalb von ungefähr 150 Jahren) größtenteils assimiliert, sie übernahm das
deutsche Denken, die Sprache (Plattdeutsch), das Rechtswesen, die Bauweise (hier ist besonders die
Backsteingotik zu erwähnen) und die kirchliche Kultur. Beide Bevölkerungsgruppen entwickelten sich im
Laufe der Jahrhunderte zu pommerschen Ureinwohnern. Die Bewohner Ostpommerns waren deshalb ethnisch
gesehen ein Mischvolk. Viele der Adelsfamilien aus Hinterpommern, die dort bis zu ihrer Vertreibung ab
1945 ansässig waren, haben slawische Vorfahren, so z. B. die von Zitzewitz oder die von Borcke.
Bis heute leben Kaschuben, eine slawische Bevölkerungsgruppe, im östlichen Teil (Hinter-)Pommerns
(überwiegend im Danziger Raum). Es handelt sich um Nachfahren der slawischen Pomoranen, die ihre
Traditionen und kaschubische Sprache pflegen. Ihre Assimilation seit dem 18. Jahrhundert führte je
nach der Glaubensrichtung der Kirche, der sie sich angeschlossen hatten, entweder zur Germanisierung
(und damit zur evangelische Kirche) oder zur Polonisierung (und damit zur katholische Kirche).
Von 1295 bis 1464 gehörte das südwestliche Hinterpommern - die gesamte Region südwestlich des
Flusses Ihna - zum Herzogtum Pommern-Stettin. Die restlichen Gebiete gehörten zum Herzogtum
Pommern-Wolgast. Von diesem spaltete sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts ein gesondertes
Herzogtum Pommern-Wolgast-Stolp ab. Die Gebiete auf beiden Seiten des Unterlaufes der Persante
mit den Städten Kolberg und Köslin bildeten seit dem Ende des 13. Jahrhunderts das Stift Cammin,
daß das weltliche Herrschaftsgebiet des Bischofs von Cammin darstellte.
Im Jahre 1325 fand ein Erbfolgekrieg nach dem Aussterben des Hauses Rügen-Barth statt.
Das Herzogtum Pommern-Stettin erhielt 1338 die Reichsfreiheit unter Vorbehalt der Erbanwartschaft
Brandenburgs.
Zwischen 1348 und 1351 wütete in Pommern die Pest, knapp ein Drittel der Bevölkerung
Pommerns starb.
Im Jahre 1363 wurde die Lauenburg durch den Ritterorden vollendet. Die Stadt Stargard wurde
Mitglied der Hanse.
Der Ritterorden erwarb 1384/85 die Länder Schivelbein und Tuchen/Kreis Bütow.
1390 war Baubeginn der Deutschordensburg Bütow.
Im Jahre 1410 besiegten die Polen und Litauer den Ritterorden bei Tannenberg.
Pommern unterlag 1420 Brandenburg bei Angermünde und verlor die Uckermark.
1456 wurde die Universität Greifswald gegründet.
Unter Herzog Bogislaw X., der von 1474 bis 1523 regierte, wurden die Herzogtümer wieder zeitweilig
vereinigt; er beendete den Erbfolgestreit mit Brandenburg und vereinte 1478 ganz Pommern, doch
schon seine Nachfolger teilten das Land 1532 vorläufig und 1541 endgültig in ein
Herzogtum Wolgast und ein Herzogtum Stettin, das unter dem letzten Herzog Bogislaw XIV.
(*31. März 1580 - †10. März 1637), der von 1606 bis 1637 regierte, ab 1625 wieder vereint
werden konnte.
Das Herzogtum Stettin umfasste die östlich der Oder gelegenen Gebiete, zu denen seit dem 2. Thorner
Frieden von 1466 noch die Lande Lauenburg und Bütow im Osten gehörten. Die beiden letzteren
Landesteile lagen aber außerhalb der Grenzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und waren
deshalb erst Pfandbesitz, seit Anfang des 16. Jahrhunderts ein Lehen der polnischen Krone. Das
Stift Cammin wurde nach der Reformation ab 1556 eine Sekundogenitur (die "Sekundogenitur" ist
die vom Zweitgeborenen oder einem weiteren Nachgeborenen eines adeligen Hauses begründete Nebenlinie.
Es handelt sich um eine besondere Form der Erbteilung, die den Nachgeborenen mehr Prestige und Besitz
zukommen lässt als bei einer normalen Abfindung) der pommerschen Herzöge.
Im Jahre 1529 verzichtete Brandenburg im Vertrag zu Grimnitz auf die Oberhoheit über Pommern,
behielt aber das Erbfolgerecht bei Aussterben des Greifengeschlechts. Dieser Fall trat 1637 ein.
In der Schlossdruckerei zu Barth erschien 1588 die bekannte plattdeutsche "Barther Bibel".
1616 wurde die Leibeigenschaft durch rechtliche Anerkennung des Bauernlegens im Herzogtum
Stettin verschärft.
Mit dem Jahr 1637 erlosch das Greifengeschlecht, da es keinen männlichen Nachkommen gab. Bütow
und Lauenburg fallen als erledigte Lehen an Polen zurück. Der letzte Greif war Bogislaws XIV. Bis dahin
hatten die Greifen sechs Jahrhunderte lang regiert. Obwohl sich Pommern schon lange zu einem deutschen
Land entwickelt hatte, trugen seine Herzöge immer noch wendische Namen wie Barnim, Bogislaw, Kasimir
oder Wartislaw. Eine charakteristische Besonderheit der Greifen war, ihr Land immer wieder in
Teilherzogtümer aufzuteilen. An kriegerischen Eroberungszügen gegen die Nachbarn lag dem
Greifengeschlecht nichts. Sie waren bis auf wenige Ausnahmen friedfertige Personen und kümmerten sich
kaum um die europäischen Kaiser, das Kaiserreich und die Politik.
Im Jahre 1648, nach Ende des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648), fiel Hinterpommern, zunächst
mit Ausnahme eines Streifens am östlichen Ufer von Oder und Dievenow, und das Bistum Cammin infolge des
Westfälischen Friedens an Brandenburg-Preußen unter Friedrich Wilhelm (1620-1688), dem "Großen Kurfürsten",
und verblieb von 1815 bis 1945 als Teil der Provinz Pommern innerhalb des preußischen Staates.
Vorpommern, Stettin und der Streifen östlich der Oder fielen an den schwedischen König und wurden zu
"Schwedisch-Pommern". Friedrich Wilhelm war damit nicht einverstanden, denn es existierte schon seit
1529 ein Vertrag mit den pommerschen Herzögen, der den Hohenzollern im Falle des Aussterbens des
Greifengeschlechtes das Erbrecht zusprach. Friedrich Wilhelm konnte aber nichts erreichen, erst seine
Nachfolger kamen diesem Ziel näher.
Im Jahre 1657 fallen unter Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg Lauenburg und Bütow an
Brandenburg-Preußen zurück.
Von 1672 bis 1679 tobte der Koalitionskrieg: Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg
besiegte Schweden bei Fehrbellin 1675, eroberte das schwedisch-pommersche Stettin, Rügen,
Greifswald und Stralsund, musste aber im Frieden von St. Germain auf Vorpommern verzichten.
Der Sohn von Friedrich Wilhelm, "Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg", ließ sich 1701 in
Königsberg zum "König Friedrich I. von Preußen" krönen.
Von 1713 bis 1740 regierte König Friedrich Wilhelm I. von Preußen (der "Soldatenkönig"), er
schaffte bedeutende wirtschaftliche Verbesserungen in Pommern. Er war es, der den preußischen Militär- und
Beamtenstaat begründete. Ihm gelang im Frieden von Stockholm 1720 (Beendigung des Nordischen
Krieges nach dem Krieg zwischen Schweden und Russland), daß Stettin und Vorpommern bis zur Peene von
Schweden an Preußen fiel - Vorpommern wurde mit Hinterpommern vereinigt.
Von 1740 bis 1786 regierte König Friedrich II. ("Friedrich der Große", der "Alte Fritz").
Er führte umfangreiche Landverbesserungen durch (u.a. ließ er den Hafen Swinemünde anlegen) und sorgt für
die erneute Kolonisation Pommerns.
1756 ordnete König Friedrich II. während einer großen Hungersnot den Anbau der Kartoffel in Pommern
an.
Von 1756 bis 1763 fand der "Siebenjährige Krieg" statt. Die Russen fielen mehrmals in
Pommern ein und belagerten dreimal Kolberg.
Von 1815 bis 1818 tagte der Wiener Kongreß; er beschloß die Abtretung Vorpommerns und Rügens
durch die Schweden an Preußen, d.h. Preußen wurde der Besitz ganz Pommerns zugestanden. Die Kreise Dramburg
und Schivelbein, bis dahin Teile Brandenburgs, kamen 1818 zur Provinz Pommern hinzu. Damit war ganz
Pommern wieder vereinigt. So wurde aus dem selbständigen Herzogtum Pommern eine Provinz des
brandenburgisch-preußischen Staates.
Im Jahre 1851 erfolgte die Gründung der "Stettiner Maschinenbau AG Vulcan" als erste deutsche Werft
für Eisenschiffbau.
Der evangelische Theologe und Dichter Gustav Adolf Pompe (*12.01.1831 - †23.12.1889) schrieb 1852
das "Pommernlied":
1. | Wenn in stiller Stunde Träume mich umwehn, | |
bringen frohe Kunde Geister ungesehn, | ||
reden von dem Lande meiner Heimat mir, | ||
hellem Meeresstrande, düsterm Waldrevier. | ||
2. | Weiße Segel fliegen auf der blauen See, | |
weiße Möwen wiegen sich in blauer Höh’, | ||
blaue Wälder krönen weißer Dünen Sand; | ||
Pommerland, mein Sehnen ist dir zugewandt ! | ||
3. | Aus der Ferne wendet sich zu dir mein Sinn, | |
aus der Ferne sendet trauten Gruß er hin; | ||
traget, laue Winde, meinen Gruß und Sang, | ||
wehet leis und linde treuer Liebe Klang ! | ||
4. | Bist ja doch das eine auf der ganzen Welt, | |
bist ja mein, ich deine, treu dir zugesellt; | ||
kannst ja doch von allen, die ich je gesehn, | ||
mir allein gefallen, Pommerland, so schön ! | ||
5. | Jetzt bin ich im Wandern, bin bald hier, bald dort, | |
doch aus allen andern treibt´s mich immer fort: | ||
Bis in dir ich wieder finde meine Ruh, | ||
send ich meine Lieder dir, o Heimat, zu ! |
Alte Photographie:
Wer die beiden abgebildeten Personen sind, ist unbekannt, ebenso das Datum der Aufnahme. Einzig der Name
des Photographen, Ernst Schmidt aus Schlawe, ist bekannt. In Wikipedia gibt es eine Photographie einer
unbekannten Frau mit Hut, aufgenommen vom Photographen Ernst Schmidt aus Schlawe, welches um das Jahr 1910
datiert wird.
Auf einer polnischen Webseite wurde 2011 ein Foto des Photographen Ernst Schmidt aus
Schlawe versteigert, welches auf das Jahr 1900 datiert wurde:
Ausschnitt Webseite | |
Versteigerung einer Photographie des Ateliers von Ernst Schmidt (datiert auf das Jahr 1900) ("Slawno" ist der polnische Name für Schlawe). |
Ausschnitt Webseite | |
Verkauf einer Photographie des Ateliers von Ernst Schmidt (datiert auf das Jahr 1890); die wörtliche Übersetzung lautet: "Schlawe um 1890 Atelier Ernst Schmidt Karton / Klein". |
Affinitätstafel: |
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Affinitätstafeln (oder Affinitätslisten) sind Spezialfälle der bildlichen Darstellung der
Familienforschung, die über die Blutsverwandtschaft hinausgehend auch angeheiratete Personen und deren
Familien in die Übersicht aufnehmen. Vorteil ist eine komplette Übersicht auch über angeheiratete
Personen, Nachteil ist die damit zwangsläufig einhergehende Unübersichtlichkeit aufgrund der großen Menge
an Personen. Bei einer Bearbeitung der Liste mit einem Computerprogramm ist dieser Nachteil aber marginal,
da man sich auf Knopfdruck (bzw. "Maus"-Druck ☺ ☻) beliebig auswählbare übersichtliche Listen
der einzelnen Familienzweige erstellen kann. |
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Kekulé: |
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Elternbezeichnungen:
Ab hier streiten sich die Fachleute über die korrekten Eltern-Bezeichnungen:
Bis zur XXVIII = 28. Generation in der Vergangenheit sind annähernd 268 1/2 Millionen Personen an der Entstehung des Probanden über alle Generationen beteiligt. Bei einer angenommenen Dauer einer Generation von 25 Jahren ergibt sich eine Gesamtanzahl von 700 Jahren; ausgehend von heute (2020) wäre die 28. Generation zurück um 1325 n. Chr. geboren. Diese Angaben lassen sich beliebig weiter entwickeln:
Bei der XL = 40. Generation - von heute rund 1000 Jahre zurück; um 1025 n. Chr. - sind es dann schon fast 1,1 Billionen beteiligte Personen. |
Eine kleine Einführung in die Heraldik ... :
Geschichte der Wappen:
Wappen finden sich seit dem 12. Jahrhundert. Aber schon in vorheraldischer Zeit, in der römischen und
griechischen Antike, bei den Heerführern Babylons, Persiens und Chinas, fanden sich Figuren und Zeichen
auf den Schilden und Fahnen. Entscheidend waren die Farben in den Schlachten und Feldzügen, um sie auch
aus großer Entfernung zu erkennen und Freund oder Feind zuordnen zu können. Es waren Gemeinschaftssysmbole,
die zu damaliger Zeit keinen einzelnen Trägern zugeordnet werden konnten. Sie konnten sich ändern bzw.
wurden für jede Schlacht neu festgelegt. Die Gestaltung war frei und unterlag keinerlei Regeln, die
Symbole waren nicht vererbbar. Sie zählen deshalb nicht zu den (heraldischen) Wappen.
Ausgehend von der Entwicklung der mittelalterlichen Waffentechnik entwickelten sich parallel die Wappen.
In der Zeit der Kreuzzüge (I. Kreuzzug (1096–1099); II. Kreuzzug (1147–1149)) wurden die Helme der Ritter,
die bisher kappenförmig waren, durch Topfhelme abgelöst, die den Kopf des Trägers vollständig umschlossen
und damit ein Erkennen des Trägers nahezu unmöglich machte. Um die Erkennbarkeit wieder herzustellen, ersann
man andere Merkmale, die weithin sichtbar sein sollten. Es entstanden die Wappen, die man zuerst auf dem
Schild der Ritter anbrachte, die sog. Schildfiguren, später auch auf Brust und Rücken, bis hin zu den
Pferdedecken und den Wimpeln der Lanzen. Nicht nur in den Schlachten und Feldzügen, sondern auch auf den
Ritterturnieren sorgten die Wappen der Ritter in ihren Vollrüstungen für eine optische Erkennung. Die
Turniere sorgten dafür, daß die Ritter einem ständigen und harten Training unterworfen waren. Es kamen
Hunderte, oft Tausende von Zuschauern zu diesen Veranstaltungen, bei denen die einzelnen Kämpfer neben
ihrem eigenen Leben auch ihr Pferd und ihre Bewaffnung aufs Spiel setzten. Im Turnier sollte die Menge der
Zuschauer die einzelnen Teilnehmer auch auf weite Entfernung zweifelsfrei unterscheiden können. Man begann,
das Wappenbild auf den Leinentuniken zu wiederholen, die über dem Kettenpanzer getragen wurden und sie auf
den Pferdedecken anzubringen.
So waren aus den Gemeinschafts- und Gruppensymbolen im Laufe der Zeit Zeichen der Persönlichkeit geworden,
die den Träger eindeutig identifizierten.
Zu Beginn des 13. Jahrhunderts wurden die Schildfiguren zu festen Kennzeichen der Ritter, sie wurden von
einer Generation auf die nächste vererbt und entwickelten sich so vom Persönlichkeitssymbol zum
Familiensymbol. Die Schildfiguren entwickelten sich zu Schildbildern und traten auch vermehrt auf
Dokumenten, Siegeln und ähnlichen Dingen auf. Um Verwechslungen mit ähnlich aussehenden Schildbildern zu
vermeiden, kam der am Helm angebrachten Verzierung, dem Helmzier, eine größeren Bedeutung zu. Ebenso
erging es der Helmdecke, einer Decke aus Stoff, die am Helm befestigt wurde. Sie hatte ursprünglich die
Aufgabe, den Nacken des Trägers gegen Pfeile zu schützen. Auf den Wappendarstellungen anfangs noch
mantelartig, wurde sie bald in Streifen geschnitten ("gezaddelt") und zerfaserte in immer mehr Bänder.
Die Wappenmaler legten bei der Helmdecke eine gewisse künstlerische Freiheit an den Tag.
Die meisten Ritter des Mittelalters konnten weder lesen noch schreiben, die Kenntnis der Wappensymbole
erlaubte ihnen jedoch z.B. die Zuordnung von Dokumenten, im Kampf den Unterschied von Freund und Feind.
Bei der großen Anzahl von unterschiedlichen Symbolen brauchte es Fachleute mit einem guten Gedächtnis,
die den Überblick behielten. So entstand Ende des 13. Jahrhunderts das Amt des (Wappen-)Herolds, der
Namen, Titel und Wappen der Ritter kennen musste.
Ihre Aufgabe war es, auf den Feldzügen die versammelten Ritter kennenzulernen und sich mit anderen
Herolden auszutauschen. Ihnen war auch der Zutritt ins Lager des Gegners gestattet, weil ihnen ihr
Ehrenkodex verbot, die feindlichen Stellungen auszukundschaften. So konnten sie ihren Herren über
"Rang und Namen" der Gegner berichten, damit diese sich in der Schlacht mit würdigen Gegnern messen
konnten. Bei den Ritterturnieren hatten sie die Aufgabe, die Echtheit der Wappen und die
Turnierfähigkeit, d.h. die Befähigung, an Turnieren teilnehmen zu dürfen, zu überprüfen.
Im 14. Jahrhundert wurden in damaligen deutschen Ländern erstmals Wappen an Personen verliehen, die nicht
dem Adel angehörten; vorausgesetzt, sie hatten besondere Verdienste im Staatswesen erbracht. Kaiser Karl IV.
(*1316-†1378; "Dienstzeit" Kaiser: 1355-1378) war einer der ersten, der von seinem Recht auf Wappenverleihung
Gebrauch machte.
In dieser Zeit kam es vermehrt zu vielerlei Wappenschöpfungen, auch ohne Verleihung durch den Kaiser;
Patizier, Gelehrte, Bürger und viele, die es zu Reichtum gebracht hatten, legten sich eigene Wappen zu.
Es kam zu einem Verfall des Wappenniveaus, denn die Wappen, die nicht durch die vom Kaiser beauftragten
Kanzleien und Heroldsämtern geprüft und bestätigt wurden, waren in ihrer Ausfertigung in Gestaltung und
Form oftmals einfach gehalten.
Die Heraldik erfuhr einen Aufschwung, als die ersten Bücher verlegt wurden. Johannes Gutenberg (*um 1400-†1468),
der um 1450 in Mainz den modernen Buchdruck mit beweglichen Metalllettern und die Druckerpresse erfand,
verstärkte diesen Aufschwung. Es begann die wissenschaftliche Erfassung und Bearbeitung der Wappenkunde.
Die Französische Revolution 1789 und die Folgejahre stoppten diesen Aufschwung. Wappen waren verpönt und
wurden verboten, da sie das alte Frankreich mit seinem Adel repräsentierten.
Erst im Deutschen Kaiserreich nach 1871 erfolgte wieder ein Aufschwung - bis nach Ende des I. Weltkrieges.
Der deutsche Kaiser mußte abtreten, das nationalstaatliche Interesse jener Zeit erlahmte. In der Zeit des
Nationalsozialismus wurde die Heraldik für politische Zwecke mißbraucht, indem man u.a. versuchte, in
zahlreichen Wappen einen germanischen Ursprung zu finden - diese Absicht war aber zum Scheitern verurteilt,
da sich ein germanischer Ursprung der Wappen historisch gesehen weder ableiten noch belegen läßt.
In neuerer Zeit erfährt die Heraldik wieder reges Interesse, bedingt durch Kommunen, die zur Repräsentation
eigene Wappen wünschen und das aufkommende Geschichts- und Familieninteresse der Bevölkerung.
Farbgebung der Wappen:
Die Heraldik beschränkt sich auf 5 unterschiedliche Farben, sog. "Tinkturen", und 2 Metalle. Den
Farben und Metallen lassen sich Edelsteine und Eigenschaften zuordnen.
Darüberhinaus findet noch die Mischfarbe blau-grau Anwendung, sie dient der
Darstellung von (Stahl-)Helmen im Oberwappen und z.B. von Schwertern, Lanzen und Äxten im Wappenschild.
Die Farben braun und grau spielen in der Heraldik
keine Rolle.
Ein der wichtigsten Regeln in der Heraldik lautet: Niemals wird ein Metall neben ein Metall und niemals wird
eine Tinktur neben eine Tinktur gesetzt.
Farbmuster: | Farbe: | Tinktur: | Zugeordneter Edelstein: |
Zugeordnete Eigenschaften: |
Sonstiges: | |||||
Erläuterung s.u.21 |
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rot | Rubin |
Recht, Stärke, Würde, Liebe, Tapferkeit |
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blau | Saphir |
Ruhm, Ehre, Treue, Beständigkeit, Aufrichtigkeit |
||||||||
grün | Smaragd |
Fröhlichkeit, Freiheit, Gesundheit, Lieblichkeit, Hoffnung |
||||||||
schwarz | Diamant |
Tod, Trauer, Frieden, Demut, Untergang, Standhaftigkeit |
||||||||
purpur | -- |
Würde, Hoheit, Herrlichkeit, Macht |
selten verwendet; Kennzeichen höchster geistlicher und weltlicher Macht |
|||||||
Metall: | ||||||||||
Silber | Perle |
Reinheit, Unschuld, Keuschheit, Weisheit, Freude |
||||||||
Gold | Topas |
Herrlichkeit, Ansehen, Würde, Hoheit, Reichtum |
||||||||
Sonstige: | ||||||||||
blau-grau | Darstellung von metallenen Elementen | |||||||||
braun | keine Bedeutung | |||||||||
grau | keine Bedeutung |
Fussnote:
21 Die ersten gedruckten heraldischen Verzeichnisse waren nicht
coloriert, sondern in Schwarz-Weiß gehalten. Die Wappen waren jedoch in der Realität farbig. Um die Farben
im Schwarz-Weiß-Bild wiedergeben zu können, wurden Schwarz-Weiß-Farbmuster verwendet. So entsprach z.B.
ein Feld mit senkrechten schwarzen Strichen (oder schmalen Streifen) der Farbe rot:
=
.
So war es möglich, Farben in Schwarz-Weiß wiederzugeben - quasi eine farbige Zeichnung ohne Farben.
Blasonierung:
Die "Blasonierung" bezeichnet in der Heraldik die fachsprachliche Beschreibung eines Wappens. Das Wort
leitet sich vom französischen Wort "Blason" (deut.: "Wappenschild") ab. Ab dem 13. Jahrhundert setzte
sich, beginnend in Frankreich, eine sehr genaue Sprache zur Beschreibung der Wappen durch; in
Deutschland war Philipp Jacob Spener im 17. Jahrhundert Wegbereiter einer einheitlichen Wappenbeschreibung
in deutscher Sprache, die ganz ohne Fremdwörter auskam.
In der Heraldik ist die Angabe "(heraldisch) links" die vom Betrachter aus rechte Seite,
manchmal auch als (heraldisch) hinten bezeichnet - und umgekehrt. Diese Betrachtungsweise stammt
noch aus der Zeit, als das Wappen auf dem Schild im Turnier oder Kampf getragen wurde. Es ist die Sichtweise
des Wappenschildträgers, also der hinter dem Wappenschild Stehende. Da der Wappenschild i.d.R. am linken
Arm getragen wurde, befand sich am ausgestreckten Arm die linke Seite des Wappenschildes in
Blickrichtung hinten, wogegen die rechte Seite vorne war.
Wenn also die Rede von "rechts" ist, ist dieses vom Betrachter aus "links". Die Angaben "oben" und "unten"
sind aus Sicht des Wappenschildträgers und aus Sicht des Betrachters gleich.
Oftmals ist der Wappenschild in Felder eingeteilt, so daß die Blasonierung mit der Beschreibung der
Schildteilung beginnt. Wenn es auf dem Schild mehrere Felder gibt, beginnt man auf der rechten Seite oben.
Je nachdem, wie die lang die waagerechten oder senkrechten Schnittlinien zwischen den Feldern sind,
beschreibt man zuerst die Zeile (waagerecht) oder die Spalte (senkrecht). Es gilt der Grundsatz: "Erst
kurz, dann lang". Ein aus zwei Zeilen und zwei Spalten bestehender Wappenschild ist gevierteilt oder
"geviert" (franz.: "Écartelé" oder abgekürzt: "Ec.")
Jedes einzelne Feld des Heroldsbildes (Wappenschild, das aus einfachen geometrischen Strukturen besteht)
wird beschrieben in der Reihenfolge:
1.) Benennung des Feldes
2.) Belag des Schildgrundes
3.) Die darauf liegende Figur
Vielfach findet man Löwen im Wappen; der Löwe zählt zu den Gemeinen Figuren, dieses sind Abbildungen der
Realwelt im Wappenschild wie z.B. Menschen, Tiere, Pflanzen oder Gegenstände.
Viele Wappentiere haben eine bevorzugte Darstellungsweise im Wappenschild. Löwen werden bevorzugt
steigend bzw. aufgerichtet dargestellt, sie schauen geradeaus und somit nach rechts. Diese Darstellungsweise
stellt die Grundform dar, denn die Grundformen sind bevorzugte Darstellungsweisen und diese brauchen in der
Blasonierung nicht erwähnt zu werden. Dieses führt zur Vereinfachung der Wappenbeschreibung.
Schreitet der Löwe und blickt geradeaus, spricht die Heraldik vom "schreitenden" oder "leopardierten
Löwen". Der heraldische Löwe ist oftmals golden, schwarz oder rot dargestellt. Darstellungen von Löwen
mit ausgeschlagener Zunge sind in Wappen erst nach 1340 festzustellen. Vor 1340 war die Zunge noch kein
Unterscheidungsmerkmal.
Vgl. Wikipedia Stichwort: "Blasonierung" und "Löwe (Wappentier)".
Die ersten Helme gab es ab dem 1. oder 2. Jahrhundert n. Chr., Helme im Turnierwesen sind seit Mitte
des 13. Jahrhunderts bekannt, ab Mitte des 16. Jahrhunderts sieht man sie als Darstellungen in Wappen.
Zu den Wappenhelmen gehören u.a. Stech-, Kübel-, Topf-, Spangen- und Kolbenturnierhelme (eine besondere
Form des Spangenhelms, s.u.); Kolbenturnierhelme und Stechhelme waren schwere Turnierhelme des 15. und
16. Jahrhunderts. Der ungekrönte Stechhelm war im Wappen kennzeichnend für eine bürgerliche
Familie, der (gekrönte) Spangenhelm für eine adelige Familie.
Bei dem in der Heraldik als Spangenhelm bezeichnete Helmtyp handelt es sich nicht um den historischen
Spangenhelm, sondern um einen Kolbenturnierhelm; ein Helm mit großer, kugelförmiger Glocke und
vergittertem Gesichtsfeld. Der Stechhelm, auch Krötenkopfhelm genannt, ist ein Helm, bestehend aus einer
Scheitelplatte mit einem schmalen Sehschlitz, einer sehr dicken vorderen Helmwand in Form eines spitzen
Schiffsbugs und einer hinteren Helmwand mit Hinterkopfteil.
Üblicherweise ruht der Helm auf dem oberen Schildrand und ist entweder nach vorn zum Betrachter gekehrt
oder blickt nach vorne und somit nach rechts. Nicht jeder Helm ist heraldisch korrekt dargestellt. So
werden Wappenhelme erst dann zu Wappenhelmen, wenn sie von einem Helmzier geziert werden und bei
Turnieren von Rittern getragen wurden. Erst durch die Helmzier wurde ein Helm heraldisch.
Wappenhelme werden oft in blau-grauer blasser Stahlfarbe oder z.B. silbern mit rotgefütterter Innenseite
dargestellt.
Wappen der Familie Baar:
Die Blasonierung im "Armorial Général":
Das Wappen der Familie Baar ist im "Armorial Général - Dictionaire des termes du blason" von J.-B.
Rietstap, Ausgabe 1884, Teil 1, A bis K, S. 92, schriftlich dokumentiert. Die (ausführliche
fachsprachliche) Beschreibung ("Blasonierung") lautet auf französisch:
Baar, Bar, Bahr ou Baaren - Westphalie (Comtes, barons. Maison éteinte) Écartelé: aux 1 et 4 d'argent, au lion de gueules; aux 2 et 3, d'argent, à trois fasces de gueules. Casque couronné. Casque décoratif: Le lion de l'écu. |
Der entsprechende Textausschnitt aus dem Armorial Général. |
Die deutsche Übersetzung der Blasonierung lautet: |
Baar, Bar, Bahr oder Baaren - Westphalen (Grafen, Barone. Haus erloschen) Quadriert: Auf 1 und 4 silber, ein roter Löwe; auf 2. und 3. silber, drei rote Balken. Gekrönter Helm. Helmzier: Der Löwe des Schildes. |
Glossar:
Buch- stabe: |
Begriff: | Erklärung: | |
A | Affinitätsliste |
Darstellungsweise von Personen in einer Liste, die über die Blutsverwandtschaft hinausgehend auch angeheiratete Personen und deren Familien enthält. |
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A | Affinitätstafel | Grafische Darstellung der Affinitätsliste - u.U. sehr unübersichtlich, weil sehr groß. | |
A | Ahnen | Eltern, Groß- oder Voreltern und Urgroßeltern usw.: Alle, die vor einem Probanden geboren sind. | |
A | Ahnenforschung | s.a. Genealogie. | |
A | Ahnenliste | Die A. enthält die Angaben zu den Vorfahren einer Person in Form einer Liste. | |
A | Ahnenpass |
Der A. existierte seit 1933. In ihm wurden Geburten, Taufen, Heiraten und Tod des Inhabers und seiner Vorfahren bis zu den Ur-Urgroßeltern standesamtlich nach Vorlage entsprechender Original-Geburts-, Tauf-, Heirats- und Todesurkunden bestätigt. Der vollständig ausgefüllte und beglaubigte A. ersetzte die Vorlage der Einzelurkunden. |
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A | Ahnenreihe | Besondere Form der Ahnenliste, die nach Generationen geordnet ist. | |
A | Ahnenstamm |
Besondere Form der Ahnenliste, die nur von Vätern über die ältesten (ehelichen) Söhne zu den Enkeln führt. |
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A | Ahnentafel | Grafische Darstellung der Ahnenliste in einer A. | |
A | Amtsdorf, Königliches |
Königliche Amtsdörfer sind Dörfer ohne Rittergut und adlige Geschlechter, sie unterstanden der königlichen Verwaltung, wie z.B. Parpart. |
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A | Auswanderung |
Man wanderte nicht freiwillig aus, sondern wurde durch äußere Umstände dazu gebracht es gibt (auch heute noch) drei große Ursachen dafür: - Wirtschaftliche Armut - Mißernten => keine Nahrungsmittel vorhanden - Kriege => Männer wollten keinen Wehrdienst leisten und entzogen sich durch Flucht. |
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B | Bauren | Andere Schreibweise für: Bauer. | |
B | Bauernwappen | Wappen, welche an Bauern verliehen wurden, die den Freibauern zugerechnet wurden. | |
B |
Blankenseesche Hufenclassification |
Steuerkataster von 1717. | |
B | Blasonierung | Heraldik: Fachsprachliche Beschreibung von Wappen. | |
B | Briefwappen |
Wappen, das mittels eines Wappenbriefes an nichtadelige Ritter verliehen wurde; es bedeutete keine Erhebung in den Adelsstand, wohl aber erhielten die Besitzer - nicht immer - durch seinen Inhalt alle damaligen Ehren- und Vorzugsrechte des Adels. |
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B | Büdner, Büdener |
Dorfbewohner eines kleinen ländlichen Anwesens, einer Büdnerei. Dazu gehörte ein eigenes Haus, jedoch nur wenig Land, eher ein großer Garten. |
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E | Einsegnung | Zusammengefasste konfessionsunabhängige Bezeichnung der Konfirmation und Kommunion. | |
F | Familienchronik |
Die Darstellung einer Familiengeschichte in chronologischer Reihenfolge ohne festgelegte Form nennt man F. |
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F | Familiengeschichtsforschung | s.a. Genealogie. | |
F | Familienname |
Ab dem 14. Jahrhundert entstanden die Familiennamen als Ergänzung zu den Vornamen. Da ein Vorname allein nicht mehr ausreichte und um Verwirrungen und Verwechslungen vorzubeugen, entstanden die Nachnamen als Familiennamen, um die einzelnen Personen voneinander namentlich unterscheiden zu können. |
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F | Feldgeschrei |
früher: Erkennungsruf auf dem Schlachtfeld; Losung, Parole Heraldik: Kurzer, über dem Helm schwebender oder an der Helmzier angebrachter Wahlspruch. |
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G | Geburtsurkunde |
Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person. Sie enthält den Namen und Geschlecht der Person sowie Datum und Ort der Geburt. Sie wird vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt und dem Standesamt des Wohnortes der Eltern mitgeteilt. Vor 1876 wurde die G. von den Kirchenbehörden ausgestellt, nach 1876 übernahmen die Standesämter die Ausstellung. |
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G | GEDCOM |
GE nealogical D ata COM munication; universelles Dateiformat zum Austausch von Daten für die Ahnenforschung; quasi der Standard für Ahnendaten. |
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G | Gemeine Figur |
Heraldik: Wahrnehmbare Erscheinungen der Realwelt im Wappen; z.B. Menschen, Tiere (sog. Wappentiere), Pflanzen, Gegenstände. Gegensatz Heroldsbild. Oftmals werden Gemeine Figuren mit Heroldsbildern kombiniert. |
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G | Genealogie |
Die Lehre von den auf Verwandtschaft beruhenden Beziehungen; andere Begriffe: Familiengeschichtsforschung, Ahnenforschung. |
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G | Gesamttafel oder -liste | Kombination aus Vorfahrentafel und Nachkommentafel. | |
H | Helm | Heraldik: Der Helm gehört zum Oberwappen. | |
H | Helmdecke |
Heraldik: Die Helmdecke ist der aus Stoff bestehende Teil des Helmes, der als Nacken- bzw. Kopfschutz diente. |
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H |
Helmzier (fem.: die), auch: Helmkleinod, Cimir oder Zimir genannt |
Heraldik: Aufgesteckter Zieraufsatz für Helme, die u.a. von Rittern getragen wurden. | |
H | Heraldik |
Das Wort "Heraldik" stammt leitet sich vom Aufgabengebiet der Herolde ab. Die Heraldik umfasst die Bereiche Wappenkunst, Wappenkunde und Wappenrecht: - unter Wappenkunst versteht man die Regeln, wie ein Wappen zu gestalten ist; - unter Wappenkunde versteht man die Regeln, wie ein Wappen zu lesen ist; - unter Wappenrecht versteht man die Regeln, wie ein Wappen zu führen ist. |
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H | Herold |
Hofbeamter, der bei ritterlichen Turnieren für die Einhaltung der Ordnung sorgte und die Turnierfähigkeit (d.h., die Befähigung, an Turnieren teilnehmen zu dürfen) der Beteiligten überprüfte. Er reiste bei Reisen und Feldzügen seinen Herren voraus und kündigte deren Ankunft an. Als Zeichen seiner Legitimation trug er oftmals einen wappenverzierten Schild. |
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H |
Heroldsbild, auch: - Heroldsfigur, - Ehrenstück oder - Heroldsstück genannt |
Heraldik: Bezeichnung für ein Wappenschild, das aus einfachen geometrischen Strukturen besteht; z.B. einfache geometrische Aufteilung des Schildes durch Teilungslinien. Oftmals werden Heroldsbilder mit Gemeinen Figuren kombiniert. |
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H | Herrendorf | Herrendörfer gehören zu den adeligen Gutsdörfern, sie besaßen ritterliche Geschlechter. | |
H | Hufe |
Die damals übliche (Flächen-)Maßeinheit Landhufe entsprach 115 Preußischen Morgen und nach heutiger Berechnung ca. 2.000 Quadratmeter. Weitere Bedeutungen: Ein anderer Name für den Begriff Bauerhof; ein Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum. Das Flächenmaß Hufe war zeitlich und regional unterschiedlich und nicht genau definiert. |
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K | Kekulé |
Stephan Kekulé von Stradonitz (*1863-†1933) entwickelte 1898 das nach ihm benannte Ahnennummerierungssystem. Er war wissenschaftlicher Genealoge. Zu seinem Hauptwerk zählt "Ahnentafelatlas, Ahnentafeln zu 32 Ahnen der Regenten Europas und ihrer Gemahlinnen". |
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K | Königliches Amtsdorf | s.a. Amtsdorf, Königliches. | |
K | Konsanguinitätsliste |
Darstellungsweise von Personen, die nur Blutsverwandte enthält, keine angeheiratete Personen und deren Familien; Gegenteil von: s. A - Affinitätsliste. |
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K | Konsanguinitätstafel | Grafische Darstellung der Konsanguinitätsliste. | |
K | Kurrentschrift, Deutsche |
Die Verkehrsschrift des 18. und 19. Jahrhunderts. Alle handschriftlichen Kirchenbuch- und Standesamtseinträge aus dieser Zeit wurden in dieser Schrift verfasst. Je nach handwerklicher Geschicklichkeit ist die Schrift mehr oder weniger zu entziffern, d.h. der Lesegrad geht von leserlich bis unleserlich. |
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L | Landhufe | s.a. Hufe. | |
M | Mühlenliste |
Mühlenlisten wurden angefertigt, um die Abgaben des Müllers und die Abgaben der Haushalte, die mahlen ließen, zu errechnen und um die gleichmäßige Auslastung der Mühlen zu garantieren. |
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N | Nachkommen / Nachfahren | die nachfolgende(n) Generation(en) nach der Person: Alle, die nach einem geboren werden. | |
N | Nachkommentafel oder -liste | Darstellung der Nachkommen in einer Tafel oder Liste. | |
O | Oberwappen |
Alle Elemente des Wappens, die oberhalb des Schildes angebracht sind, also Helm, Helmzier und Helmdecke. |
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O | Onomastik |
Die O. ist eine Teildisziplin der Sprachwissenschaft und beschreibt die spezifischen Eigenschaften der Namen (Vor-, Familien-, Orts-, Gewässer-, Flur-, Warennamen etc.). Sie befasst sich mit der Bedeutung, Herkunft und Verbreitung von Namen. |
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P | Prästationstabelle |
Aufzeichnungen über die laufenden Abgaben der landesherrlichen abgabepflichtigen Bevölkerung an das Domänenamt. |
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P | Proband |
Ein P. ist diejenige Person, von der die genealogische Verknüpfung in aufsteigender oder absteigender Linie ihren Ausgangspunkt nimmt. |
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R | Rangkrone |
Heraldik: Helmzier in Form einer (Helm-)Krone; bei Adelswappen symbolisiert die Rangkrone in den Wappen seit dem 15. Jahrhundert den Rang von Adels- und Patrizierfamilien. |
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S | Sanduhrtafel oder -liste | s.a. Gesamttafel oder -liste | |
S | Schildbild | Heraldik: Der zentrale bildliche Teil eines Wappens. | |
S |
Schildhalter, auch: Wappenknecht genannt |
Heraldik: Hinter, neben oder unter dem Wappenschild befindliche Menschen- und Tiergestalten. |
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S | Sippschaftstafel oder -liste | s.a. Gesamttafel oder -liste | |
S | Stammlinie |
Nachkommen mit denselben Familiennachnamen einschließlich der Geschwister der männlichen Vorfahren (lt. anderen Definitionen entfallen die Geschwister, es werden nur die ältesten (ehelichen) Söhne erwähnt). |
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S | Stammliste | Stammlinie in Listenform | |
S | Stammtafel | Grafische Darstellung der Stammliste. | |
S | Sütterlin (-schrift) |
Ludwig Sütterlin (*1865-†1917), deutscher Grafiker und Erfinder der Sütterlinschrift, die in den 20er- und 30er-Jahren des 20. Jahrhunderts verwendet wurde. Fälschlicherweise wird sehr oft in den Dokumenten, die vor dieser Zeit entstanden, die darin verwendetete Schriftart ebenfalls als Sütterlin bezeichnet. Es handelt sich aber in diesen Fällen i.d.R. um die "Deutsche Kurrentschrift" (s.o. "Kurrentschrift"). |
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U | Urwappen | Wappen des Uradels. | |
V | Vollwappen |
s.a. Wappen. Als Vollwappen wird ein Wappen bezeichnet, daß mindestens aus Schild, Helm, Helmzier und Helmdecke besteht. |
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V | Vorfahren | Die vorhergehende(n) Generation(en) vor der Person. | |
V | Vorfahrenliste | Grafische Darstellung der Vorfahrenliste in einer Vorfahrentafel. | |
V | Vorfahrentafel | Grafische Darstellung der Vorfahrenliste in einer Tafel. | |
W | Wappen | Mittelhochdeutsche Bezeichnung "wapen" für Waffen. | |
W | Wappenschild |
Heraldik: Der Wappenschild ist der zentrale bildliche Teil eines Wappens, das sog. Schildbild. |