Blankenseesche Hufenclassification
von 1717 bis 1719
Fragenkatalog mit 27 Fragestellungen
Interrogatoria spezialia wegen der Steuerbahren Huefen und Stücke.
1. a) Wieviel Bauern und Cossaten im Dorffe seyn und auf wieviel Huefen dieselben liegen ?
1. b) Imgleichen waß Sie an Winter und Sommerkorn darin aussäen können und daß wievielste Korn Sie davon
wieder bekämen.
2. Ob auch einige darunter verpachtet oder auch auf Dienstgeld gesetzet und im Ackerwerke und beym
Ritterguthe seyn, und waß vom Hofe gegeben werde.
3. Ob die Höfe und Hufen so verpachtet so guth seyn alß die andern, davon Dienste gethan werden, und
ob Hofwehr dabey sey ?
4. Wie lange die Bauernhufen beim Herrenhofe oder Ackerwerke geweßen ?
5. Was der Herrschafft vom Bauern item Cossaten Hofe vor Dienste zu Fuß und mit anspannung gethan
werde, und, so verpachtet, wieviel an Dienstgeldt, pension und sonsten von der Huefe gegeben
werde ?
6. Ob der Bauer nach Dantzig und andern großen Städten an den Dienst fahren und was er auflahden
müße item waß die Herrschaft vor nutzen davon habe ?
7. Ob der Bauer ein gewisses Landt bestellen müßte oder Thue, waß ihm angesagt werde ?
8. Wieviel Scheffel Rogken nach itziger Maaße der Bauer auf einen Wagen lahde, wenn Er zu Dienst nach
der Stadt fahre ?
9. Ob der Bauer oder Cossate von der Herrschafft von denen Pferde- und Fuß-Diensten gespeiset werde,
oder ob er Deputat bekomme und wieviel ?
10. Ob der Bauer oder Cossate die Contribution gantz oder nur waß zur Hülfe, item waß Sie an Pächten
geben ?
11. Ob der Pächter über die Pächte und Dienstgelder auch noch etwas der Herrschaft geben und Dienste
thun müße ?
12. Ob das Land guth, Mittelmäßig oder schlecht ?
13. Ob Wiesenwachs, Weyde, ViehZucht, Holtz, Torff, Fischerey und Bienen vorhanden oder ob sonst auch
noch einiger abnutz wovon genommen werden könne ?
14. Ob sie so viel Pferde oder Vieh aufziehen können, als sie zu Ihrem gebrauch nötig haben ?
15. Ob jeder Bauer noch sein volles Land zu seinem Hofe habe, so vor alters dazu belegen gewesen, mit
allen Beyländern, Wiesen, Holtz, Fischereyen und dergleichen ?
16. Ob der Bauer die Dienste, so Er und seyne Vorfahren vorhin gethan noch oder mehrere thue.
17. Ob die Herrschafft von den Steuerbahren Hufen, so beym Herrenhofe oder Ackerwerke seyn, auch die
Marche, StandtQuartiere der Dragouner und dergleichen onera nach proportion der Hufen mit trage ?
18. Ob sie auch dasjenige, waß wegen der Marche item vor die StandtQuartiere der 7 WinterMonathe
wegen eines Dragouners Hartfuttergeld à Monat 1 Rthlr 23 Gr thut, in 7 Monaten 13 Rthlr 17 Gr gut
gethan worden, jederzeit richtig bekommen.
19. Ob die Herrschafft denen Bauren wegen der durch die Lustration abgenommenen Huefen, auch an
Diensten, Contribution oder sonsten waß gut gethan, oder ob sie solchen Vortheil vor sich allein
behalten ?
20. Wenn Mißwachs gewesen, ob ihnen die Herrschafft an Ihren Diensten, Dienstgeldern, Pensionen oder
Pächten waß erlaßen und wieviel ?
21. Wieviel ein Baur und Cossäte auf dem Lande, so Er bey seinem Hofe hat, ausfüttern könne, imgleichen
so verpachtet ?
22. Ob die Herrschafft denen Bauren öffters oder Jährlich mit Vieh, Saat- und Brodt-Korn helffen müße und
wieviel ?
23. Ob Sie es der Herrschafft auch wieder geben, mit oder ohne Interesse ?
24. Ob Er auch einige andere abnützungen habe und wiße, die hierin nicht Specificiret sind, und worin
solche bestehen ?
25. Ob auf den Wüsten Baur oder Coßaten HofStellen Kathen stehen und bewohnet werden, item ob
FischerKathen und wieviel ?
26. Ob auch Instleuthe im Dorffe bey den Bauren einliegen und wieviel ?
27. Ob auch von den Bauerhöfen Wiepen oder ander Korn, Beede-Müntze, SilberZinß und Blockfuhren an
die Königl. Aembter gegeben werden müßen.
Quelle: Obervermessungsrat Kurt Lips; "Die Hufenklassifikation in Hinterpommern und der Neumark von 1717 bis 1719"; Allgemeine Vermessungs-Nachrichten; Nr. 41; 1933; S. 648f